Ist dir BEwusst , dass...

Die grundlegenden Rahmenbedingungen für alle elementarpädagogischen Einrichtungen im Bundesland Salzburg sind im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG 2019, i.d.g.F.), bzw. in der Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung (S.KBBV 2019), inklusive der jeweiligen Novellierungen geregelt.

 

Inhaltlich sind hier
> Genehmigungsverfahren,
> Grundlegendes zu den Gruppen, Einrichtungen, pädagogische Bildungs- und Betreuungsarbeit,
> Personaleinsatz (inkl. gruppenarbeitsfreie Dienstzeit, Fortbildung),
> Förderrichtlinien,
> Inspektion,
> räumliche Anforderungen,
> sowie allfällige Sonderbestimmungen
behandelt.

 

Nicht in die Belange des S.KBBG fallen: Aufsichtspflicht über Kinder (ABGB), Datenschutzrecht (DSGVO) und Dienstrecht. Dienstrechtliche Angelegenheiten sind je nach Dienstgeber/Träger unterschiedlich geregelt:

 

Für Bedienstete der Stadt Salzburg: Magistrats-Bedienstetengesetz (MagBeG).

 

Für Bedienstete der Gemeinden: Gemeindevertragsbedienstetengesetz (Gem-VBG)

 

Für Bedienstete privater Rechtsträger: österreichweites Angestelltengesetz und Mindestlohnbestimmungen (MLT).

 

Große private Rechtsträger: evtl. eigene Kollektivverträge.

Die aktuellen Versionen findest du unter:

KBBG // S.KBBV // MagBeG // Gem-VBG // MLT