Die grundlegenden Rahmenbedingungen für alle elementarpädagogischen Einrichtungen im Bundesland Salzburg sind im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG 2019, i.d.g.F.), bzw. in der Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung (S.KBBV 2019), inklusive der jeweiligen Novellierungen geregelt.
Inhaltlich sind hier
> Genehmigungsverfahren,
> Grundlegendes zu den Gruppen, Einrichtungen, pädagogische Bildungs- und Betreuungsarbeit,
> Personaleinsatz (inkl. gruppenarbeitsfreie Dienstzeit, Fortbildung),
> Förderrichtlinien,
> Inspektion,
> räumliche Anforderungen,
> sowie allfällige Sonderbestimmungen
behandelt.
Nicht in die Belange des S.KBBG fallen: Aufsichtspflicht über Kinder (ABGB), Datenschutzrecht (DSGVO) und Dienstrecht. Dienstrechtliche Angelegenheiten sind je nach Dienstgeber/Träger unterschiedlich geregelt:
Für Bedienstete der Stadt Salzburg: Magistrats-Bedienstetengesetz (MagBeG).
Für Bedienstete der Gemeinden: Gemeindevertragsbedienstetengesetz (Gem-VBG)
Für Bedienstete privater Rechtsträger: österreichweites Angestelltengesetz und Mindestlohnbestimmungen (MLT).
Große private Rechtsträger: evtl. eigene Kollektivverträge.
Die aktuellen Versionen findest du unter: